Wasserentnahme aus fließenden Gewässern bis 31. August verboten!
Das Landratsamt Miltenberg untersagt mit Allgemeinverfügung vom Montag, 17. August, die Entnahme von Wasser aus Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs.
Markt Eschau