Das Projekt "Aufbau eines Quartiersmanagement mit dem Schwerpunkt "Senioren" für den Markt Eschau hat sich nach dem Projektstart 2017 innerhalb kürzester Zeit als zentraler, in der Bevölkerung allgemein anerkannter und akzeptierter Baustein auf dem Weg hin zu dem von Marktgemeinderat und Marktverwaltung angestrebten kommunalpolitischen Ziel, den Markt Eschau zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten, seniorenfreundlichen Gemeinde zu entwickeln, etabliert.
Der Markt Eschau sieht sich in der Verantwortung, das Projekt Quartiersmanagement engagiert und zielorientiert weiter zu verfolgen. Wir sehen uns in unserer Region als Vorreiter im Hinblick auf die Thematik "seniorenfreundliche Kommune" und möchten hier für andere Städte, Märkte und Gemeinden eine Vorbildfunktion übernehmen.
Der Freistaat Bayern fördert das Projekt aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (BayStMAS) nach den Förderrichtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)".
Ein integrales Element des Quartiersmanagement im Markt Eschau ist das "Mehrgenerationen-Netzwerk Eschau". Das Netzwerk ist selbstlos tätig. Es ist politisch und religiös neutral.
Das Netzwerk "konzentriert" und "bündelt" (Stichworte: Synergie und Effektivität) die Kräfte in der Gemeinde. Es "vernetzt" die örtlichen Anbieter und Dienstleister aus allen Ortsteilen unter einem gemeinsamen Dach.
Das Netzwerk versteht sich gerade nicht als "Konkurrenz" zu den örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen sowie sonstigen Anbietern und Dienstleister, sondern "vernetzt" vorhandene bzw. neue Hilfsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger.
Der Markt Eschau stellt über ein gemeinsames Netzwerks- und Quartiersmanagement die Realisierung und Umsetzung des intergnerativen seniorenpolitischen Konzepts sowie des örtlichen Quartiers- und Wohnkonzepts sicher.
Das Netzwerkbüro in der Wohnanlage "50 plus" ist erste Anlauf- und Beratungsstelle für beratungs- und hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger; zusätzlich steht im Rathaus Eschau mit dem/der von der Gemeinde bestellten "gemeindlichen Kümmerer/in" als festem/r Ansprechpartner/in eine weitere, niedrigschwellige, Anlauf- und Beratungsstelle für beratungs- und hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.