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16.03.2022
Hundesteuer für das Jahr 2022 am 01. April zur Zahlung fällig
Zum 1. April wird die Hundesteuer für das Jahr 2022 zur Zahlung fällig. Die Steuer beträgt für den ersten Hund 30,00 € und für jeden weiteren 45,00 €. Die bisher ergangenen Bescheide gelten weiterhin, es werden keine neuen Bescheide erlassen. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist der jeweils zu Beginn der Hundehaltung ergangene Bescheid sowie Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und die gemeindliche Hundesteuersatzung.
Wenn Sie dem Markt Eschau ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann werden die jeweiligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht. Wir bitten alle Barzahler um termingerechte Zahlung, damit keine weiteren zusätzlichen Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen immer Ihre Finanzadresse (FAD) an.
Bankverbindungen Markt Eschau:
Raiffeisenbank Elsavatal:
IBAN: DE63 796 6554 0000 00 301 55
Sparkasse Miltenberg-Obernburg:
IBAN: DE86 796 500 00 0 4303 140 88
Steuerpflicht:
Jeder Hund, der älter als 4 Monate ist, unterliegt im Rahmen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Eschau der Hundesteuerpflicht und ist bei der Gemeinde anzumelden. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten. Der Steuersatz beträgt 30,00 € für den ersten Hund und 45,00 € für jeden weiteren Hund. Dauert die Hundehaltung wenige als 3 Monate, entfällt die Steuerpflicht. Zuzug nach Eschau während des Jahres: Wird nachgewiesen, dass für das laufende Jahr bereits Hundesteuer an die frühere Wohnsitzgemeinde bezahlt wurde, wird diese für das aktuelle Jahr angerechnet.
Hundemarke:
Der Markt Eschau gibt für jeden Hund bei der Anmeldung eine Hundemarke aus. Diese ist bis zur Abmeldung gültig und kann bei Verlust kostenlos neu ausgegeben werden.
Abmeldung:
Den Tod eines Hundes bitten wir, uns schriftlich anzuzeigen. In der Regel geschieht dies durch Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung. Bitte denken Sie auch daran, bei Wegzug aus unserer Gemeinde Ihren Hund bei uns abzumelden. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bewirkt nicht automatisch die Abmeldung von der Hundesteuer.
Kampfhunde und große Hunderassen mit gest. Aggressivität:
Bei Kampfhunderassen oder auch Kreuzungen aus gelisteten Hunderassen sind weitere Vorschriften aus der Hundehaltungsverordnung zu beachten. Eine Meldung an das Ordnungsamt/ Herrn Stephan Frobenius ist zwingend erforderlich.
Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass Hunde gemäß der gemeindlichen Satzung anzumelden sind. Die Nichtanmeldung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der genaue Wortlaut der aktuellen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Eschau ist nachzulesen auf unserer Homepage www.eschau.de – Rathaus – Marktverwaltung - Satzungen und Verordnungen.
Ihre Fragen, sowie alle An- und Abmeldungen erledigt gerne für Sie Frau Veronika Weiß, Zimmer EG – Steuern und Abgaben, Tel.: 09374/ /9735-117, E-Mail: veronika.weiss@eschau.de
Kategorien: Eschau aktuell