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Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau"

03.02.2023
Rundschreiben - Bayerischer Gemeindetag

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen ab dem 1. März 2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ starten wird. Hierzu begleitend treten die Richtlinien und die Eckwerte der Bundesförderung für effiziente Gebäude „Klimafreundlicher Neubau“ in Kraft. Ziel des Programms ist es, investive Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Klimawirkungen von Neubaumaßnahmen zu unterstützen. Damit sollen Neubauten dahin entwickelt werden, dass sie sich durch geringe Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, geringen Energieverbrauch in der Betriebsphase sowie einen hohen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens auszeichnen.

Gefördert werden:

•  Neubau und Ersterwerb (längstens 12 Monate nach Baufertigstellung) von Wohn- und
    Nichtwohngebäuden.
•  Diese müssen mindestens den energetischen Standard eines
    Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten erfüllen.
•  Zusätzlich können sie ebenfalls die Anforderungen Treibhausgasemissionen im
    Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels
    Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.

Förderempfänger/innen sind neben natürlichen Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Eigentümer, Kontraktoren, Unternehmen, Kammern oder Verbände) und Unternehmen insbesondere auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss.

Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

•  Klimafreundliches Wohngebäude: 5 % Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten
    pro Wohneinheit
•  Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: 12,5 % Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige
    Kosten pro Wohneinheit
•  Klimafreundliches Nichtwohngebäude: 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter
    Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
•  Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro
    pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Das aktuell geltende KfW Förderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des BMWK läuft bis Ende Februar weiter. Die KfW wird auch das neue Programm betreuen.

Bayerischer Gemeindetag, Körperschaft des öffentlichen Rechts / Dreschstr. 8 / 80805 München
089/360009-0 / baygt@bay-gemeindetag.de / www.bay-gemeindetag.de



Kategorien: Eschau aktuell

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