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Rechtzeitig zum Führerschein-Pflichtumtausch anmelden

03.07.2024
Das Landratsamt Miltenberg weist bereits jetzt darauf hin, dass Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 getauscht werden müssen, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden und deren Inhaberinnen und Inhaber in den Jahren 1971 und später geboren wurden.

Das Landratsamt Miltenberg weist bereits jetzt darauf hin, dass Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 getauscht werden müssen, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden und deren Inhaberinnen und Inhaber in den Jahren 1971 und später geboren wurden. Die Behörde empfiehlt Betroffenen bereits heute, einen Termin zum Umtausch zu vereinbaren. Der Grund: Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Betroffene bereits ab Oktober die Führerscheinstelle aufsuchen und es zu teilweise langen Wartezeiten in den Monaten vor dem Stichtag kommen kann.

 Auf der Homepage des Landratsamtes finden sich unter https://www.landkreis-miltenberg.de/Wirtschaft,Bauen-Verkehr/Fuehrerschein.aspx weitere Informationen. Unter der dortigen Rubrik „Formulare“ stehen die erforderlichen Antragsformulare zum Download sowie eine Übersicht über die jeweiligen Umtauschfristen bereit. Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen (Antrag und Unterschriftenblatt) sowie ein biometrisches Passbild können per Post oder persönlich an die Führerscheinstelle im Landratsamt übermittelt werden. Für den Pflichtumtausch wird eine Gebühr von 25,30 Euro erhoben.

Hintergrund des Pflichtumtausches ist der Beschluss des Bundesrates vom 15. Februar 2019. Der gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Demnach sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Wer den Stichtag für den Umtausch verpasst, verliert aber nicht die Fahrerlaubnis, man besitzt lediglich das ungültige Dokument „Führerschein“. Bei einer Verkehrskontrolle stellt dies allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rückfragen beantwortet die Führerscheinstelle per E-Mail (fuehrerschein@lra-mil.de) oder per Telefon (Miltenberg: 09371 501-147, Obernburg: 06022 6200-628).                                                                                                                           

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