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21.06.2022
Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform im Landkreis Miltenberg
Die Grundsteuer wird ab dem 01. Januar 2025 nach einer neuen Berechnungsgrundlage (anstatt wie bislang auf Grundlage der Einheitsbewertung) ermittelt. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 01. Januar 2022 neu ermittelt.
Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird zukünftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche (Wohnfläche oder Nutzfläche) ermittelt. Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs maßgeblich.
Alle, die am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind bzw. waren, müssen eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese können entweder elektronisch oder auf Papier abgeben werden. Die Vordrucke stehen ab dem 01. Juli 2022 im Internet unter www.elster.de, im Finanzamt oder bei den Kommunen zur Verfügung. Die Grundsteuererklärungen müssen im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 abgeben werden.
Das Finanzamt Obernburg a. Main bietet für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Miltenberg insgesamt fünf Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform an.
1. Kirchzell Dienstag, 12.07.2022, 18.00 Uhr (Auftaktveranstaltung)
2. Kleinheubach Donnerstag, 14.07.2022, 18.00 Uhr
3. Dorfprozelten Dienstag, 19.07.2022, 18.00 Uhr
4. Großwallstadt Donnerstag, 21.07.2022, 18.00 Uhr, Sporthalle Niedernberger Str. 2
5. Röllbach Donnerstag, 28.07.2022, 18.00 Uhr
Kategorien: Eschau aktuell