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02.12.2024
Der Markt Eschau hat nunmehr alle Datensätze, die das Finanzamt übermittelt hat, eingelesen und verarbeitet.
Die entsprechenden Grundsteuerbescheide mit Gültigkeit ab 01.01.2025 werden in den nächsten Tagen per Post an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.
Für Fälle, bei denen möglicherweise falsche Grundsteuermessbeträge zugrunde gelegt wurden, hat das Finanzamt ein Formblatt für Änderungsanzeigen bereitgestellt.
Dieses Formular zur Grundsteueränderungsanzeige finden Sie hier
Ebenso liegen für Sie die entsprechenden Formulare in Papierform im Rathaus bereit.
Bei Fragen zur Berechnungsgrundlage Ihres Grundsteuermessbetragsbescheides bitten wir Sie, sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.
Kontaktmöglichkeiten Finanzamt:
Informationshotline: 089 30 70 00 77
E-Mail: bewertungsstelle-e.02@fa202.stv.bayern.de
Elektronisches Kontaktformular: https://www.elster.de/finanzamt
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid wenden Sie sich an Frau Veronika Weiß, Telefonnummer 09374/ 9735 -134.
Stimmt der Messbetrag des Finanzamtes mit dem auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde überein, bitten wir von der Einlegung eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid abzusehen, da er nicht damit begründet werden kann, dass einer der Bescheide des Finanzamtes fehlerhaft sei.
Weitere Hinweise zu künftigen Änderungen:
Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas (z. B. Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse durch Baumaßnahmen oder ähnliches), müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.
Die Anzeige muss dem Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres der Änderung vorliegen.
Ändert sich in einem Jahr nur die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt von sich aus tätig. Von Ihnen wird keine Anzeige erwartet. Ausnahme: Geht das (wirtschaftliche) Eigentum eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes über, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Für zukünftige Grundsteueränderungsanzeigen nutzen Sie bitte diese Formular
Hinweise zur Grundsteueränderungsanzeige finden Sie hier:
Kategorien: Eschau aktuell