Markt Eschau Markt Eschau

Hinweise zur neuen Grundsteuer 2025

02.12.2024
Informationen zur Festsetzung der Grundsteuer für das Veranlagungsjahr 2025.

Der Markt Eschau hat im Zuge der Grundsteuerreform bereits Berechnungsgrundlagen vom Finanzamt Obernburg erhalten und pflegt diese in die jeweiligen Falldaten ein. Anschließend werden die übermittelten Grundsteuerdaten per Grundsteuerbescheid an die Eigentümer versendet.

Wir bitten Sie

1.    Abgleich

Gleichen Sie den Messbetrag auf Ihrem Grundsteuerbescheid (Bescheid Markt Eschau) mit dem Messbetrag auf dem Grundlagenbescheid (Bescheid Finanzamt) ab.

2.    Prüfung

Überprüfen Sie die Daten auf Ihrem Grundsteueräquivalenzbescheid (vom Finanzamt). Auf diesem Bescheid finden Sie Ihre übermittelten Angaben zur Grundsteuererklärung (Stichtag 01.01.22) wie zum Beispiel:

- Angaben zur Grund- und Bodenfläche,

- Wohnfläche (bei bebautem Grundstück) und

- evtl. Nutzfläche (z.B. gewerbliche Räume).

Das Finanzamt berechnet anhand der von Ihnen abgegebenen Angaben, zur jeweiligen Grundstücksart, den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird per Datensatz an den Markt Eschau mit Datum des Grundlagenbescheides übermittelt.

Für Fälle, bei denen möglicherweise falsche Grundsteuermessbeträge zugrunde gelegt wurden, hat das Finanzamt ein Formblatt für Änderungsanzeigen bereitgestellt.

Dieses Formular zur Grundsteueränderungsanzeige finden Sie hier .

Ebenso liegen für Sie die entsprechenden Formulare in Papierform im Rathaus bereit.

Stimmt der Messbetrag des Finanzamtes mit dem auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde überein, bitten wir von der Einlegung eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid abzusehen, da er nicht damit begründet werden kann, dass einer der Bescheide des Finanzamtes fehlerhaft sei.

 

Bei Fragen zur Berechnungsgrundlage Ihres Grundsteuermessbetragsbescheides bitten wir Sie, sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.

Kontaktmöglichkeiten Finanzamt:

Informationshotline: 089 30 70 00 77
E-Mail: bewertungsstelle-e.02@fa202.stv.bayern.de
Elektronisches Kontaktformular: https://www.elster.de/finanzamt

Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid wenden Sie sich an Frau Veronika Weiß, Telefonnummer 09374/ 9735 -134.

 

Weitere Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie hier.

Die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung 

 


Sie haben eine Änderungsanzeige an das Finanzamt abgegeben:

Sobald Sie eine Änderungsanzeige zur Grundsteuer an das zuständige Finanzamt abgegeben haben, wird der Gemeinde nach Prüfung und evtl. Korrektur durch das Finanzamt, einen geänderten Datensatz automatisch mitgeteilt. Sie erhalten nach der Verarbeitung der übermittelten Grundsteuerdaten einen Änderungsbescheid zur Grundsteuer (Bescheid von Gemeinde) per Post.

Ebenso wird Ihnen das Finanzamt einen geänderten Grundsteuermessbetragsbescheid zusenden.



Weitere Hinweise zu künftigen Änderungen:

Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas (z. B. Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse durch Baumaßnahmen oder ähnliches), müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.

Die Anzeige muss dem Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres der Änderung vorliegen.

Ändert sich in einem Jahr nur die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt von sich aus tätig. Von Ihnen wird keine Anzeige erwartet. Ausnahme: Geht das (wirtschaftliche) Eigentum eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes über, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen.

Für zukünftige Grundsteueränderungsanzeigen nutzen Sie bitte dieses Formular .                    

                                                                                                                              

Kategorien: Eschau aktuell

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