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Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023

28.06.2022
Kostenfreier Online-Vortrag des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz

Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand wurde in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt und ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Aus diesem Anlass bietet das Bayerische Landesamt für Steuern inhaltsgleich zu 2021 einen weiteren kostenfreien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung bei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern via öffentlichem Live-Stream an. Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am 27. Juli 2022 um15:00 Uhr oder am 21. September 2022 um 15:00 Uhr zu besuchen. Bitte beachten Sie, dass für eine Teilnahme eine Registrierung bis zwei Tage vor dem jeweiligen Sendetermin unter https://www.Steuer.Bayern.de USt2b erforderlich ist.

Der Vortrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich aufgrund der Neuregelung erstmals mit der Umsatzbesteuerung kleiner juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen müssen und keine Gelegenheit hatten, am Vortrag in 2021 teilzunehmen. Dies betrifft beispielsweise öffentlich-rechtliche Genossenschaften (wie z. B. Jagdgenossenschaften), öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleine Gemeinden, ohne dass es sich hierbei um eine abschließende Aufzählung handelt. Ziel des ca. einstündigen Vortrags ist es, einen ersten Überblick zur neuen Rechtslage zu vermitteln, die spätestens ab dem 1. Januar 2023 gilt. Hierzu werden im Vortrag zunächst die Grundzüge des neuen § 2b UStG erläutert und Vergleiche zur bisherigen Rechtslage gezogen. Anschließend werden die Grundlagen weiterer in diesem Zusammenhang relevanter Vorschriften, (wie etwa die Kleinunternehmerregelung, der Vorsteuerabzug oder Leistungsbezüge aus dem Ausland) kurz vorgestellt.

Das Bayerische Landesamt für Steuern freut sich auf Ihren Besuch!


Kategorien: Eschau aktuell

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