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12.12.2022
Neustrukturierung Wasserversorgung im Markt Eschau
Das Landratsamt Miltenberg hat am 07.12.2022 zur vorläufigen Sicherung des geplanten Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen „Quelle“ Eschau eine Allgemeinverfügung nach § 52 WHG und eine Veränderungssperre nach § 86 WHG erlassen.
Diese wurden am 09.12.2022 im Main Echo, dem Amtsblatt des Landkreises Miltenberg, bekannt gemacht und sind damit seit 10.12.2022 wirksam bzw. in Kraft getreten.
Das Landratsamt Miltenberg hat dem Markt Eschau mit Bescheid vom 09.12.2022 die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und Zutagefordern von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen „Quelle“ Eschau auf dem Grundstück FlNr. 3214 der Gemarkung Eschau zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsteile Eschau, Sommerau und Hobbach sowie der Weiler Wildenstein, Oberaulenbach und Unteraulenbach erteilt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Die Allgemeinverfügung und die Veränderungssperre sind hier zu finden:
Allgemeinverfügung und Veränderungssperre
Kategorien: Eschau aktuell