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15.11.2022
Absolutes Halteverbot im „Elsavastraße“ Eschau
In der „Elsavastraße“ in Eschau, wird im Bereich „Elsavastraße“ Hausnummer 62 bis 66 und im Bereich „Elsavastraße“ 71 bis „Am Mühlbach“ 1 ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Das absolute Halteverbot in Fahrtrichtung Eschau Ortsmitte beginnt auf Höhe des Anwesens „Elsavastraße“ 62 und endet auf Höhe des Anwesens „Elsavastraße“ 66 (Geschäft Elektrowerkzeuge Udo Lang), wo das erlaubte zeitlich begrenzte Parken („Parkscheibe 2 Std.“, „werktags 8-20 h“) beginnt.
Das absolute Halteverbot in Fahrtrichtung Eschau Ortsausgang beginnt auf Höhe des Anwesens „Elsavastraße“ 71 (Jagd & Outdoor Geschäft) und endet auf Höhe des Anwesens „Am Mühlbach“ 1 (Wohnpark 50+).
Durch diese Maßnahme wird die Einbiege- bzw. Anfahrsicht aus der Straße „Matzenberg“ in die „Elsavastraße“ verbessert. Mit der Fertigstellung des neuen Wohngebietes im Areal „Kreuzgasse“, welche mit einer Einbahnstraßenregelung erschlossen wird, wird der Quellverkehr über die genannte Einmündung abgewickelt. Die Verkehrsmenge wird erhöht. Mit dieser Maßnahme wird die mit der aktuellen Bebauungssituation bestmögliche Sicht hergestellt. Des Weiteren wird das Halten im Bereich der Straßeneinengung sowie vor dem Wohnpark selbst unterbunden. Damit wird ein besserer Verkehrsfluss gewährleistet.
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Kategorien: Eschau aktuell