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Die vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau verabschiedete Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und die Geschäftsordnung (GeschO), in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung stellen die Grundlage für die Tätigkeit und die Zusammenarbeit der Gemeindeorgane dar.
Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat in der konstituierenden Sitzung vom 07.05.2020 eine Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) erlassen.
Nach § 21 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 GeschO findet im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates eine „Bürgerfragestunde“ statt.
Der Marktgemeinderat hat am 25.05.2020 Regelungen zur Durchführung von „Bürgerfragestunden“ getroffen.
Die „Bürgerfragestunde“ findet grundsätzlich immer und ausschließlich im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates und im Anschluss an den Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Informationen von 1. Bürgermeister Gerhard Rüth“ statt. Die konkreten Regelungen finden Sie hier.