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Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 13.07.2023 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gemeinde Bruchwiesen“ Hobbach (Plan mit Begründung vom 15.04.1982 i.d.F. der letzten Änderung vom 20.03.2017) beschlossen.
Der Änderungsbereich hat eine Fläche von 19.045 m² und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 242, Fl.Nr. 246/4, Fl.Nr. 250/11, Fl.Nr. 250/20, Fl.Nr. 260/1 und Fl.Nr. 260/3, Gemarkung Hobbach.
Das Plangebiet bzw. der Änderungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Grundstück Fl.Nr. 250/15, Gemarkung HobbachEschau
(öffentliche Straßenverkehrsfläche „Am Gründchen“)
Im Süden: Grundstücke Fl.Nr. 260 und Fl.Nr. 250/19, Gemarkung Hobbach
Im Westen: Grundstück Fl.Nr. 250/12, Gemarkung Hobbach
(Teilfläche der öffentlichen Straßenverkehrsfläche „Am Dillhof“)
Im Osten: Grundstück Fl.Nr. 868/1, Gemarkung Hobbach
(Teilfläche der öffentlichen Straßenverkehrsfläche „Aulenbacher Straße“)
sowie Grundstücke Fl.Nr. 250/14 und Fl.Nr. 250/23, Gemarkung Hobbach
Grundlage der Bauleitplanung bzw. des Änderungsverfahrens sind die Anträge der Firma Holzverpackungen Bachmann KG Hobbach (Schreiben vom 27.04.2022 sowie mündlicher Antrag vom 27.06.2023) sowie die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 15.06.2023); danach soll auf den verfahrensgegenständlichen Grundstücken die gewerbliche Nutzung durch den Neubau von drei Lagerhallen erweitert werden. Mit der Ausdehnung des Betriebsgeländes sollen dringend benötigte Lagerflachen realisiert werden, um am Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Die Nutzbarmachung von gewerblichen Flächen dient der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplatzen.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Bauleitplanverfahren zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gemeinde Bruchwiesen“ Hobbach wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau am 13.07.2023 gebilligte Planung (Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung vom 15.06.2023) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 a Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit von Donnerstag, den 03. August 2023, bis einschließlich Montag, den 04. September 2023, im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).
Hinweis
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ - Aktuelle Bauleitplanverfahren – Änderung Bebauungsplan „Gemeinde Bruchwiesen“ Hobbach eingestellt (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB); zusätzlich ist die Planung (Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung vom 15.06.2023 einschließlich der im Inhalts- bzw. Anlagenverzeichnis aufgeführten Anlagen) veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und § 3 BauGB.
Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 BauGB eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Falls und soweit von Personen Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, erhalten diese keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt und zusätzlich analog § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ - Aktuelle Bauleitplanverfahren - Änderung Bebauungsplan „Gemeinde Bruchwiesen“ Hobbach eingestellt wird, entnommen werden.
Eschau, den 14.07.2023
Markt Eschau
Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister
01. Bebauungsplan
02. Bebauungsplan textliche Festsetzungen
03. Bebauungsplan Plan und Textliche Festsetzungen
04. Bebauungsplan Ansicht Schnitt
05. Bebauungsplan Begründung
06. Bebauungsplan Schallimmissionsgutachten
07. Bebauungsplan natursch. fachl. Beitrag
08. Bebauungsplan Ausgleichsflächen und artensch. rechtl. Maßnahmen
09. Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO