Markt Eschau Markt Eschau

Flächennutzungsplan Markt Eschau, Aktualisierung und Digitalisierung

Vollzug Baugesetzbuch (BauGB)

Flächennutzungsplan Markt Eschau
Aktualisierung und Digitalisierung 

Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB

Das Landratsamt Miltenberg hat mit Bescheid vom 06.12.2022 Nr. 51-6100-FNP-20-2022-1 die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau am 25.07.2022 festgestellte Aktualisierung und Digitalisierung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.07.2022 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aktualisierung und Digitalisierung des gemeindlichen Flächennutzungsplans wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB).

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen (§ 215 Abs. 2 BauGB).

Es werden danach unbeachtlich,

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,  und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser ortsüblichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Diese Bekanntmachung sowie der wirksame Flächennutzungsplan und die Begründung wird zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ - Rechtskräftige Bauleitpläne – Aktualisierung und Digitalisierung Flächennutzungsplan Markt Eschau eingestellt (§ 6 a Abs. 2 BauGB).

Eschau, den 14.12.2022
Markt Eschau

Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister

Unterlagen

 01.     Plan
 02.     Begründung

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