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Förderprogramme für Investitionen zur Innenentwicklung (KFI ME)

Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 17.09.2018 (als Ergebnis einer allianzweiten Initiative der Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz "SpessartKraft e.V.") ein Kommunales Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung (KFI ME) verabschiedet.

Mit dem Kommunalen Förderprogramm (KFI ME) sollen private Investitionen zur Erhaltung vorhandener Bausubstanz und zur Schaffung neuer Bausubstanz mit kommunalen Zuwendungen gefördert werden mit dem Ziel, erhaltenswerte leerstehende Gebäude zu revitalisieren oder vorhandene Baulücken zu schließen; im übrigen soll der Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude mit kommunalen Zuwendungen gefördert werden mit dem Ziel, neue Gebäude zu errichten oder attraktive Freiflächen zu schaffen und damit das Ortsbild städtebaulich aufzuwerten und einer Verödung der Ortskerne entgegen zu wirken.

Das Kommunale Förderprogramm (KFI ME) wird hiermit veröffentlicht. Die Anlage "Fördergebiet" bzw. die einzelnen Lagepläne liegen im Rathaus Eschau zur Einsichtnahme auf.

Das Kommunale Förderprogramm (KFI ME) tritt zum 01. Oktober 2018 in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich des Kommunalen Förderprogramms KFI ME umfasst das Gebiet der Dorferneuerung im Markt Eschau; der zeitliche Geltungsbereich umfasst einen fünfjährigen Zeitraum (01. Oktober 2018 -30. September 2023).

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Eigentümer eines förder­fähigen Anwesens, d.h. eines im räumlichen Geltungsbereich liegenden Grundstücks und/oder Gebäudes sind.

Fördergegenstand ist grundsätzlich die Sanierung (Bausubstanz und äußere Gestaltung) erhaltenswerter, mindestens 40 Jahre alter, Gebäuden, die bislang zu Wohn-, Gewerbe-oder landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wurden und die einer neuen wohnlichen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Der Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude ist förderfähig, sofern stattdessen ein neues Gebäude errichtet oder eine attraktive Freifläche gestaltet wird; im Falle eines Abbruchs ist grundsätzlich auch der Neubau eines Gebäudes förderfähig.

Der förderrechtliche "Schwellenwert" liegt bei einer (Mindest-)Investitionssumme von 20.000 Euro.

Die Höhe der Grundförderung beträgt grundsätzlich 10 v.H. der Investitionssumme (maximal 10.000 Euro); zusätzlich wird eine kindbezogene Förderung von grundsätzlich 25 v.H. der Grundförderung je Kind (maximal 7.500 Euro) gewährt. Die maximale Förderung beträgt 17.500 Euro.

Die Nutzung des geförderten Grundstücks bzw. Gebäudes muss durch den/die Antragsteller selbst und für die Dauer von mindestens fünf Jahren erfolgen; ansonsten sind gewährte kommunale Zuwendungen von dem/den Antragsteller/n insgesamt oder anteilig pro Kalenderjahr zurück zu erstatten.

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Kommunale Zuwendungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-und Finanzmittel gewährt.

Ansprechpartner für Anträge sowie für Auskünfte und/oder Rückfragen zum Kommunalen Förderprogramm (KFI ME) ist der Geschäftsleiter des Marktes Eschau, Herr Walter Wölfelschneider (Telefon: 09374/9735-121 -E-Mail: walter.woelfelschneider@eschau.de).

Die Beantragungsfrist ist abgelaufen. 


Eschau, den 22.05.2024
Markt Eschau


Gerhard  R ü t h
1. Bürgermeister

>> Kommunales Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung - KFI ME (download)

>> Formular Verwendungsnachweis (zum Ausdrucken)

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