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Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 18. Januar 2021 Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken zum Neubau selbst genutzten Wohneigentums im Gebiet des Marktes Eschau (Vergaberichtlinien Markt Eschau) erlassen.
Der Markt Eschau (Markt) verfolgt mit den Vergaberichtlinien die kommunalpolitische und infrastrukturelle Zielsetzung, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und zu festigen.
Die Vergaberichtlinien bieten Bürgerinnen und Bürgern die Chance und Möglichkeit, selbst Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben, die Baugrundstücke mit selbst genutztem Wohneigentum zu bebauen und das Wohnbauvorhaben zu finanzieren. Das Modell dient dazu, eine dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit im Markt zu ermöglichen; diese stärkt die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich - gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf das Modell angewiesen, um auch zukünftig im Markt bleiben zu können und nicht gezwungen zu sein, von hier wegzuziehen. Mit dem Modell soll im übrigen auch der Zuzug junger Familien und ihre (Wohn-)Eigentumsbildung gefördert werden.
Die Vergaberichtlinien sind bzw. werden im Anschluss veröffentlicht; zusätzlich sind bzw. werden diese mit weiterführenden Informationen im Internet auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de unter der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ veröffentlicht.
Für weitere Auskünfte und/oder Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider (Telefon: 09374/9735-121 / E-Mail: walter.woelfelschneider@eschau.de) gerne zur Verfügung.
Eschau, den 21.01.2021
Markt Eschau
Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister