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Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 25.11.2019 (auf Grund eines Antrags der Firma Holzverpackungen Bachmann KG Hobbach vom 21.10.2019) die Grundsatzentscheidung zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach – Erweiterung West (Plan mit Begründung vom 20.04.2015) getroffen.
Das Plangebiet liegt westlich des Gewerbegebiets „Am Dillhof“ Hobbach.
Das Plangebiet umfasst die Teilbereiche 1 sowie 2 und 3.
Teilbereich 1
Der Teilbereich 1 hat eine Grundstückgröße von insgesamt 13.265 m² und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 266, 266/1, 270, 270/1 und 270/2, Gemarkung Hobbach, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 250/12, 274 und 157/2, Gemarkung Hobbach.
Der Teilbereich 1 ist wie folgt umgrenzt:
Im Westen:
Gewässer „Elsava“ (Fl. Nr. 157/2, Gemarkung Hobbach) sowie Grundstücke Fl. Nr. 266/2, 271, 272 und 274 (teilweise), Gemarkung Hobbach,
Im Norden:
Grundstücke Fl. Nr. 279 und 275/6, Gemarkung Hobbach,
Im Osten:
Grundstücke Fl. Nr. 250/15 und 250/12 (teilweise), Gemarkung Hobbach,
Im Süden:
Grundstück Fl.Nr. 264, Gemarkung Hobbach.
Teilbereich 2
Der Teilbereich 2 hat eine Grundstückgröße von insgesamt 2.566 m² und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 276 und 276/1, Gemarkung Hobbach.
Der Teilbereich 2 ist wie folgt umgrenzt:
Im Westen:
Gewässer „Elsava“ (Fl. Nr. 157/2, Gemarkung Hobbach),
Im Norden:
Grundstück Fl. Nr. 277, Gemarkung Hobbach,
Im Osten:
Grundstück Fl. Nr. 246/2, Gemarkung Hobbach,
Im Süden:
Grundstück Fl.Nr. 275/2, Gemarkung Hobbach.
Teilbereich 3
Der Teilbereich 3 hat eine Grundstückgröße von insgesamt 3.719 m² und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 863 und 936, Gemarkung Hobbach.
Der Teilbereich 3 ist wie folgt umgrenzt:
Im Westen:
Grundstück Fl.Nr. 936 (teilweise), Gemarkung Hobbach,
Im Norden:
Grundstücke Fl. Nr. 936 und 863 (jeweils teilweise), Gemarkung Hobbach,
Im Osten:
Grundstück Fl. Nr. 863 (teilweise), Gemarkung Hobbach,
Im Süden:
Grundstück Fl.Nr. 863 (teilweise), Gemarkung Hobbach.
Grundlage der Bauleitplanung ist der vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete Gestaltungsplan (Plan-Vorentwurf (Variante 1) vom 18.11.2019).
Intention der Bauleitplanung ist es, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erweitern sowie zusätzliche „Gewerbegebietsflächen (GE)“ und naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzretentionsraumflächen festzusetzen.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West wird als reguläres Verfahren nach § 8 BauGB durchgeführt.
Die vom Büro Planer FM GbR, Aschaffenburg, ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat am 18.01.2021 gebilligte Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 18.01.2021) wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Zeit von Donnerstag, den 25. Februar 2021, bis einschließlich Mittwoch, den 24. März 2021, im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der Auslegung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; gleichzeitig ist für die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Hinweis
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren – Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West eingestellt (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB); zusätzlich ist die Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 18.01.2021) einschließlich der im Inhalts- bzw. Anlagenverzeichnis aufgeführten Anlagen veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und § 3 BauGB.
Personen, die sich geäußert und/oder Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten analog § 3 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 BauGB eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Falls und soweit von Personen Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, erhalten diese keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB öffentlich mit ausgelegt wird und zusätzlich analog § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren – Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West eingestellt wird, entnommen werden.
Eschau, den 08.02.2021
Markt Eschau
Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister
01. Bebauungsplan
02. Bebauungsplan textliche Festsetzungen
03. Bebauungsplan und textliche Festsetzungen
04. Bebauungsplan Ansicht Schnitt
05. Bebauungsplan Begründung
06. Bebauungsplan Schallimmissionsgutachten
07. Bebauungsplan natursch.fachl.Beitrag
08. Bebauungsplan Ausgleichsflächen und artensch.rechtl. Maßnahmen
09. Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO