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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Marktes Eschau für den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Erweiterung des "Gewerbegebietes Am Dillhof - Erweiterung West" (Stand: 18.11.2024)
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 18.11.2024 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Erweiterung des "Gewerbegebietes Am Dillhof - Erweiterung West" (Stand: 18.11.2024) gebilligt.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Erweiterung des "Gewerbegebietes Am Dillhof - Erweiterung West" (Stand: 18.11.2024) umfasst das Grundstück Fl. Nr. 270 in der Gemarkung Hobbach.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Erweiterung des "Gewerbegebietes Am Dillhof - Erweiterung West" (Stand: 18.11.2024) für das vorgenannte Gebiet und die Begründung (Stand 18.11.2024) liegen in der Zeit
vom 19.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025
im Rathaus des Marktes Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau, Zimmer 107 (Hr. Süß) während den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern www.bauleitplanung.bayern.de und auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren – Änderung Flächennutzungsplan Gewerbegebiet Am Dillhof - Erweiterung West“ veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Erweiterung des "Gewerbegebietes Am Dillhof - Erweiterung West" (Stand: 18.11.2024) unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Eschau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Erweiterung des "Gewerbegebietes Am Dillhof - Erweiterung West" (Stand: 18.11.2024) nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de in der Rubrik „Wirtschaft, Planen und Bauen“ – Aktuelle Bauleitplanverfahren – Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Dillhof“ Hobbach - Erweiterung West eingestellt wird.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (S3 Abs. 3 BauGB)
Eschau, den 10.12.2024
Markt Eschau
Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister