Markt Eschau Markt Eschau

Vollzug der Wassergesetze

28.08.2024
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen Wildensee, Markt Eschau, und Antrag des Marktes Eschau auf wasserrechtliche Bewilligung für das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Wildensee für die öffentliche Wasserversorgung

Vom Markt Eschau wurden Planunterlagen für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen Wildensee mit Datum 29.11.2017 beim Landratsamt Miltenberg eingereicht. Außerdem wurde am 06.03.2019 eine wasserrechtliche Bewilligung für das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Wildensee auf dem Grundstück Fl.Nr. 208, Gemarkung Wildensee, für die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Es wird eineWasserentnahme aus dem Brunnen im Umfang von maximal 2,5 l/s bzw. 70 m³/d bzw. 17.000 m³/a beantragt. Die Erlaubnis soll für 20 Jahre gelten. Der Umgriff des geplanten Wasserschutzgebietes kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser stellt einen Grundwasserbenutzungstatbestand i.S. des § 9 Abs. 1 Ziffer 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, der einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung (§ 8 WHG) bedarf. Für die vom Markt Eschau beantragte Bewilligung ist ein förmliches Verfahren nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG durchzuführen (§§ 14, 11 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz - WHG i.V.m. Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz - BayWG).

Zum Schutz öffentlicher Wasserversorgungen werden regelmäßig Wasserschutzgebiete festgesetzt (§ 51 WHG). Für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist ebenfalls ein förmliches Verfahren nach dem BayVwVfG durchzuführen (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG).

Nach Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG liegen die vollständigen Planunterlagen für das Wasserschutzgebiet und die Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Bewilligung beim Markt Eschau für die Dauer eines Monats vom Montag, 02. September 2024, bis einschließlich Mittwoch, 02. Oktober 2024, zur Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Unterlagen und wird hiermit nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

1. Der Tiefbrunnen Wildensee befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 208 der Gemarkung Wildensee.

2. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom Montag, 02. September 2024, bis einschließlich Mittwoch, 02. Oktober 2024, im Rathaus des Marktes Eschau, Zimmer 102, Rathausstr. 13, 63863 Eschau und im Landratsamt Miltenberg, Zimmer 164 a, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten (Markt Eschau, Sekretariat, Telefon: 09374/9735-0 oder Landratsamt Miltenberg, Frau Lena Zeiler, Telefon: 09371/501-289).

3. Etwaige Einwendungen sind beim Markt Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau oder beim Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen (Die Abgabe der Einwendungen per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend.).

4. Die Einwendungen müssen spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei einer der unter 3. genannten Stellen eingegangen sein.

5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

6. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

7. Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Diese Bekanntmachung sowie die auszulegenden Plan- bzw. Antragsunterlagen werden nach § 27 a BayVwVfG zusätzlich auch veröffentlicht unter folgendem Link
https://www.eschau.de/markt-eschau/aktuelles/vollzug-der-wassergesetze/ im Internet bzw. auf der Homepage des Marktes Eschau www.eschau.de unter der Registerkarte Markt Eschau/Aktuelles/Vollzug der Wassergesetze/Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen Wildensee, Markt Eschau, und Antrag des Marktes Eschau auf wasserrechtliche Bewilligung für das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Wildensee für die öffentliche Wasserversorgung.

Eschau, den 21.08.2024
Markt Eschau

gez.
Gerhard R ü t h
1. Bürgermeister

Informationen und Unterlagen zur Wasserschutzgebietsverordnung

Kategorien: Eschau aktuell

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